Gekündigt – was tun?

Veröffentlicht von am 06. Sep 2023   |   Kategorie Allgemein 06

Als erstes prüfen Sie die Kündigungsfrist, welche in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn dies nicht schriftlich festgelegt ist, beziehen Sie sich auf das Obligationenrecht.

Mit der erhaltenen Kündigung können Sie sich sofort beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV oder bei Ihrer Wohngemeinde (hängt je nach Kanton ab) melden. Die Anmeldung muss persönlich stattfinden und am besten so schnell wie möglich. Nutzen Sie die Kündigungsfrist, um sich neu zu bewerben. Alle Ihre Bewerbungsschreiben müssen später Ihrem RAV-Berater gezeigt werden. Falls Sie die Kündigungsfrist nicht nutzen, um eine neue Stelle zu finden, kann es sein, dass Sie keine Arbeitslosenentschädigung erhalten.

Unbedingt bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erstellen lassen, damit Sie sich neu bewerben können.

Die Jobsuche nach einer Kündigung ist oftmals sehr schwer und es braucht Zeit, um mit der Entlassung klarzukommen. Sie sind nicht verpflichtet die Kündigung in Ihrer neuen Bewerbung zu erwähnen. Falls Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, müssen Sie sich allerdings Gedanken machen, wie Sie den Jobwechsel kommunizieren möchten. Ehrlichkeit währt am längsten. Vertuschen Sie die Kündigung nicht, sondern sprechen Sie über den Konflikt und was Sie daraus gelernt haben. Reden Sie nicht schlecht über Ihren alten Arbeitgeber, sondern schauen Sie nach vorn.

Im Internet finden Sie zahlreiche Online-Job-Portale. Bei einer Jobbörse können die Firmen Ihre Stellenangebote veröffentlichen und die Bewerber nach einer freien Stelle suchen. Dieser Kanal wird bei den Arbeitssuchenden am meisten verwendet. Die altmodische Zeitung war einmal. Die Bewerbungsunterlagen können sofort online hochgeladen werden und es gibt immer tagesaktuelle Stellenangebote. So können Sie nichts mehr verpassen.

Nutzen Sie die Gelegenheit und finden Sie eine neue Motivation.

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